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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Firma HAWE-Modelltechnik
59609 Anröchte-Altengeseke, Am Kirchplatz 5
§1.
Grundlegende Bestimmungen und Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für Bestellung
und Zusendung von Waren, die der Besteller bei HAWE-Modelltechnik,
Am Kirchplatz5, 59609 Anröchte-Altengeseke, Inhaber
Herr Bernd Liesecke, bestellt. Im Sinne der hier vorliegenden AGB
sind Kunden sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich nach
dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Bei Kunden,
die Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen zu
einem Zweck abschließen, der nicht der beruflichen oder gewerblichen
Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchern),
gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte
Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem
der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen
wird.
(3) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf
(=UN.-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
§2. Widerrufsrecht und -folgen
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach Maßgabe
dieser Vorschrift zu. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen
innerhalb eines Monats in Textform, also z.B. durch Brief, Fax oder
eMail oder durch Rücksendung der Sache an HAWE-Modelltechnik,
erklärt werden. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt,
zu dem diese Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht
jedoch vor dem Tag des Einganges der Warenlieferung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist reicht die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache. Der Widerruf ist schriftlich zu richten an:
HAWE-Modelltechnik
Am Kirchplatz 5
59609 Anröchte-Altengeseke
(2) Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 Abs. 4 BGB
nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangene
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer
Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für
den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren
kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist.
Paketversandfähige Sachen sind zuückzusenden. Nicht paketversandfähige
Sachen werden beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der
Rücksedung zu tragen, soweit die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei
einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung
erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den
Kunden kostenfrei.
§3. Preise, Liefer- und Versandkosten
(1) Die von HAWE-Modelltechnik in den Angeboten angeführten
Preise verstehen sich als Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche
Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern.
Dagegen können im Einzelfall bei grenzüberschreitenden
Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen
Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen
sein. Unsere Preise verstehen sich incl. Zubehör.
(2) Die anfallenden Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten
sind nicht im Kaufpreis enthalten. Deren Betrag richtet sich nach
dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben
zum Versand und wird gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Dem Kunden stehen die im jeweiligen konkreten Angebot genannten
Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, u.a. Banküberweisung,
Vorkasse.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
§4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Der Kunde hat spätestens 10(zehn) Tage nach Erhalt der
Zahlungsaufforderung den Kaufpreis zzgl. etwaiger Liefer- und Versandkosten
per Überweisung zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist der Zeitpunkt des Geldeinganges zur vorbehaltlosen Verfügung
von HAWE-Modelltechnik, maßgeblich. Nach erfolglosem Ablauf
des Fälligkeitsdatums kommt der Kunde ohne weitere Erklärung
in Zahlungsverzug.
(2) Ein Verbraucher hat die Geldschuld während des Verzugs
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
(3) Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld
in Höhe vo 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Das Recht, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen
und geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
(4) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung des
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
§5. Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang
(1) Der Versand der Ware erfolgt nach Wahl von HAWE-Modelltechnik,
über ein geeignetes Transportunternehmen. Teillieferungen sind
zulässig, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(2) Der Kunde versichert, die richtige und vollständige Lieferanschrift
hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund fehlerhafter Adressdaten
zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut
anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften
-, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
(3) Es besteht grundsätzlih die Möglichkeit eines einheitlichen
Versands, sofern der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang
mehrere Artikel erwirbt und der Kunde die Artikelnummern rechtzeitig
mitteilt. Ein Anspruch auf Vornahme einer solchen Gesamtlieferung
besteht hingegen nicht.
(4) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit
der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte
Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung
der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe der
Ware an den Verbraucher auf diesen über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der umnde sich im Annahmeverzug befindet.
(5) Die Übergabe an den Lieferanten erfolgt innerhalb der im
Angebot genannten Fertigungszeit bzw. nach Fertigstellung.
§6. Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen
(1) HAWE-Modelltechnik leistet Gewähr nach Maßgabe der
folgenden Absätze. Eigene Garantien gibt HAWE-Modelltechnik
grundsätzlich nicht. Die bloße Präsentation der
Artikel auf der HAWE.-Webseite ist als reine Leistungsbeschreibung
anzusehen. Garantieerklärungen Dritter, insbesondere Herstellergarantien,
bleiben davon unberührt.
(2) Etwaige Anfragen und/oder Beanstandungen jeglicher Art sind
über diesen Vertragsbedingungen vorangestellten Kontaktdaten
zu richten.
(3) Bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung
oder Verwendung der Ware durch den Kunden entstanden sind, besteht
keine Gewährleistung. Gleiches gilt für einen sogenannten
gewollten Verschleiß.
(4) Soweit ein Mangel an der Ware vorliet, steht dem Verbraucher
zunächst ein Nacherfüllungsanspruch zu. Der Verbraucher
kann insoweit zwischen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung
einer mangelfreien Sache wählen. HAWE-Modelltechnik bleibt
aber zur Verweigerung der gewählten Art der Nacherfüllung
berechtigt, wenn diese nur zu unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohnne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber
einem Unternehmer erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl von HAWE-Modelltechnik,
durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung.
(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Verbraucher
den gesetzlichen Vorschriften entsprechend nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen, den Rücktritt vom Vertrag
erklären, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlagen. Verlangt er Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen,
gelten die Haftungsbeschränkungen nach §7 dieser Geschäftsbedingungen.
(6) Unternehmer haben innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware
offensichtliche Mängel der Ware schriftlich oder in Textform
gegenüber HAWE-Modelltechnik anzuzeigen, andernfalls sind Gewährleistungsansprüche
ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung der Mängelanzeige.
(7) Die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers
bei Mängeln an der Sache beträgt 2 Jahre, für die
Rechte eines Unternehmers 1 Jahr - jeweils ab Ablieferung der Ware.
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten
nicht, soweit HAWE-Modelltechnik nach §8 dieser AgB haftet
oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen
die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
§7. Transportschäden
(1) Die vom Transportunternehmen angelieferte Ware ist sofort nach
Empfang im Beisein des Zustellers auf ihre Vollsständigkeit
und Unversehrtheit hin zu überprüfen.
(2) Sofern offensichtliche Schäden festzustellen sind, sind
diese dem Transportunternehmen sofort anzuzeigen. In diesem Fall
verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen
Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen,
die Verpackung ist aufzubewahren.
(3) Bei teilweisem Verlust oder der Beschädigung der Ware,
die im verpackten Zustand nicht erkennbar war, hat der Kunde dies
HAWE-Modelltechnik innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung oder zumindest
binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen,
um so zu gewähren, dass etwaige Ansprüche gegenüber
dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(4) Der Kunde wird HAWE-Modelltechnik nach besten Kräften unterstützen,
soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen
bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
(5) Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden - insbesonders
die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln an der
Kaufsache - bleiben von §8 dieser AGB unberührt.
§8. Haftung
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet HAWE-Modelltechnik
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
sowie Arglist beruhen, uneingeschränkt.
(2) Darüber hinaus haftet HAWE-Modelltechnik uneingeschränkt
für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen
Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden
oder wenn und soweit eine Garantie für eine Beschaffenheit
der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte
Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, von HAWE-Modelltechnik
übernommen wurde.
(3) Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit
verursacht werden, haftet HAWE-Modelltechnik, soweit diese Fahrlässigkeit
die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, auf deren Einhaltung
der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
Dabei beschränkt sich die Haftung von HAWE-Modelltechnik auf
den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4) Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten,
die nicht von Absatz 3 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten)
haftet HAWE-Modelltechnik gegenüber Verbrauchern - dies jedoch
begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
(5) Eine weitergehende Haftung ist - ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
§9. Gerichtsstand
Für den Fall, dass der Kunde als Unternehmer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von HAWE-Modelltechnik.
Die Befugnis, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand
anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
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